Ein Blitzschlag kann nicht nur physische Schäden an Ihrem Zuhause verursachen, sondern auch unwiederbringliche Werte vernichten und lebensgefährlich sein. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Blitzschutzlösungen für Privat- und Industriegebäude an.
Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns!
…in Österreich etwa 170.000 Blitzeinschläge jährlich verzeichnet werden? Eine natürliche Kraft, die erhebliche Gefahren mit sich bringt, einschließlich der Beschädigung von technischen Anlagen, der Entstehung von Bränden und Personenschäden.
Unser Leistungsangebot umfasst die Planung und Projektierung, sowie die Montage und Wartung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen und vieles mehr. Ein immer größerer Aufgabenbereich ist der Veranstaltungsblitzschutz auch mobiler Blitzschutz genannt. Wir sind stolz darauf, sowohl private Eigenheime als auch öffentliche Objekte jeder Größe zu betreuen.
Die Dienstleistung umfasst eine unverbindliche Kostenschätzung und Angebotslegung, die Planung und Koordination aller Arbeitsschritte, die Ausführung und Fertigstellung nach den aktuellen Normen und eine abschließende Qualitätskontrolle und Protokollierung.
Reparaturen an Blitzschutzanlagen sind entscheidend, um die Funktionalität der Systeme zu gewährleisten und einen optimalen Schutz von Gebäuden und ihren Bewohnern vor Blitzschlägen sicherzustellen.
Die regelmäßige und fachmännische Überprüfung von Blitzschutzanlagen ist essentiell, um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, wobei die Intervalle je nach Gebäudetyp und Risikofaktoren variieren. Von jährlichen Checks in explosionsgefährdeten Bereichen bis zu zehnjährigen Intervallen bei kleineren Wohngebäuden.
Neuerrichtung oder Adaptierung des Blitzschutzes für Photovoltaikanlagen.
Die Schutzfunktion eines Blitzschutzsystems darf nicht durch die Montage einer PV-Anlage beeinträchtigt werden. Beim Errichten einer neuen PV-Anlage muss das bestehende Blitzschutzsystem in jedem Fall adaptiert werden. Eine PV-Anlage benötigt häufig einen Blitzschutz (OVE-Richtlinie R6-2-1).
Errichtung von mobilen Blitzschutz für fliegende Bauten (Veranstaltungszelte, Lagerzelte, Traglufthallen, Bühnenaufbauten etc.).
Diese Objekte benötigen ebenfalls laut OVE-Richtlinie R6-2-1:2011 einen mobilen Blitzschutz, montiert durch eine konzessionelle Blitzschutzfachkraft, um den Personen- und Objektschutz zu gewährleisten. Zur Montage gehört auch die Dokumentation für die behördliche Abnahme der Eventanlage.
Es ist dringend notwendig die Blitzschutzanlage zu überprüfen, zu warten oder zu adaptieren! Melden Sie sich gerne bei uns!